Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2014

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 06.04.2016 - L 6 AS 464/13   

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LSG Hessen, 06.04.2016 - L 6 AS 464/13 (https://dejure.org/2016,8744)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.04.2016 - L 6 AS 464/13 (https://dejure.org/2016,8744)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. April 2016 - L 6 AS 464/13 (https://dejure.org/2016,8744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung des Mietzinanspruchs durch den Hilfebedürftigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung des Mietzinanspruchs durch den Hilfebedürftigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - L 3 AS 343/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Fünf- bzw

    Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2016 - L 6 AS 464/13
    Es ist dem Hilfebedürftigen daher zumutbar, gegen verjährte Mietzinsansprüche die Einrede der Verjährung zu erheben (entgegen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 AS 343/10 ZVW).

    Dass man Vermieter von diesem Risiko freistellen sollte, wenn hinter dem Mietschuldner als nicht rechtlicher, aber wirtschaftlicher Schuldner ein Jobcenter steht, leuchtet nicht ein (a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2014 - L 3 AS 343/10 ZVW, juris in einem anders gelagerten Fall, in dem langjährig zwischen den Klägern und dem Jobcenter über die Angemessenheit der geschuldeten Mietzinshöhe als Kosten der Unterkunft gestritten wurde).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Hessen, 06.04.2016 - L 6 AS 464/13
    Damit kann sich der zu weit geratene Tenor nur auf die auf die Klägerin entfallenden Kosten der Unterkunft (also auf ein Drittel der Gesamtkosten der Unterkunft) beziehen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch einen separaten Streitgegenstand darstellen können (vgl. etwa BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen -

    Es ist ihm daher zumutbar, gegen verjährte Mietzinsansprüche die Einrede der Verjährung zu erheben (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
    Auch die weitere Frage, ob der Zeuge T. (etwaig bestehende) Mietforderungen ab Mai 2016 überhaupt noch gegenüber dem Kläger durchsetzen oder der Kläger insoweit auf die Erhebung der Verjährungseinrede verwiesen werden könnte (vgl. dazu Hessisches LSG Urteile vom 06.04.2016, L 6 AS 464/13, Rn. 34, juris; und vom 10.03.2021, L 6 AS 439/18, Rn. 95, juris; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.03.2014, L 3 AS 343/10 ZVW, Rn. 52, juris), kann dahinstehen.
  • LSG Hamburg, 10.09.2021 - L 4 AS 11/20

    Versagung von Leistungen der Grundsicherung wegen Verletzung der

    Dem steht auch nicht entgegen, dass auch bei einer Fortführung des Verwaltungsverfahrens dem Anspruch auch auf darlehensweise Gewährung von Leistungen für die Mietsicherheit inzwischen endgültig entgegenstehen dürfte, dass der im Jahr 2015 entstandene Anspruch des Vermieters inzwischen verjährt sein dürfte (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 6.4.2016 - L 6 AS 464/13).
  • LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 568/21
    Im Falle eines Mieters, der im Jahr 2016 von einem Vermieter aus einem seit Jahren beendeten Mietverhältnis wegen zum 31. Dezember 2013 beziehungsweise zum 31. Dezember 2014 verjährter Mietzinsforderungen in Anspruch genommen wurde, hat es die Auffassung vertreten, dass er bei wirtschaftlich vernünftiger Handlungsweise die Einrede der Verjährung gegen den früheren Vermieter erheben würde (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13 - juris Rdnr. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 207/16
    Da Leistungen nach dem SGB II ausschließlich bedarfsbezogen bewilligt werden, sind nur solche Kosten zu übernehmen, die tatsächlich angefallen sind bzw. auf die ein durchsetzbarer Anspruch von Seiten Dritter gegenüber dem Hilfebedürftigen besteht (vgl. auch Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13 - juris Rn. 34 und vom 16. Februar 2018 - L 7 AS 530/16 - juris Rn. 45).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 13 AS 146/17
    Da Leistungen nach dem SGB II jedoch ausschließlich bedarfsbezogen bewilligt werden, sind nur solche Kosten zu übernehmen, die tatsächlich angefallen sind bzw. auf die ein durchsetzbarer Anspruch von Seiten Dritter gegenüber dem Hilfebedürftigen besteht (vgl. auch Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2016 - L 6 AS 464/13 - juris Rn. 34 und vom 16. Februar 2018 - L 7 AS 530/16 - juris Rn. 45).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2014 - L 6 AS 464/13 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2014 - L 6 AS 464/13 NZB (https://dejure.org/2014,104906)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2014 - L 6 AS 464/13 NZB (https://dejure.org/2014,104906)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - L 6 AS 464/13 NZB (https://dejure.org/2014,104906)
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